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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: November 2011

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der:


Vergölst GmbH
Geschäftsführer: Jürgen Marth, Andreas Exeler

Büttnerstr. 25
30165 Hannover / Deutschland

Tel.: +49 (0)511 – 938 20346
Fax: +49 (0)511 – 938 20217
eMail: service.webverkauf@vergoelst.de

USt-Ident.Nr.: DE 811163921
Handelsregister: HRB 64
Registergericht: Amtsgericht Friedberg / Hessen

1. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich

1.1. Die Vergölst GmbH (im Folgenden "Vergölst GmbH“ oder „Verkäufer") bietet über ihren eigenen Online-Shop unter der/den URL

www.vergoelst.de
shop.vergoelst.de

ihren Kunden neue Artikel für den Fahrzeugbedarf zum Kauf an – so unter anderem Reifen, Felgen, Kompletträder sowie Autoteile und Zubehör jeglicher Art aber auch Dienstleistungen, z.B. Fahrzeugchecks, Inspektionen und Ölwechsel.

1.2. Die hier vorliegenden AGB gelten für sämtliche zwischen der Vergölst GmbH und dem Kunden über die unter Ziff. 1.1 abgeschlossenen Verträge.

1.3. Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.3.1. Als Verbraucher anzusehen ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.3.2. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


2. Zustandekommen des Vertrages im Online-Shop

2.1. Der Vertrag kommt unter den in den Ziff. 2.2 bis 2.4 dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen zustande.

2.2. Die innerhalb des Online-Shops aufgeführten Produkte und Leistungen stellen keine die Vergölst GmbH bindenden Angebote dar; es handelt sich vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot durch Abgabe einer Bestellung zu unterbreiten.

2.3. Durch Absendung der Bestellung aus dem „virtuellen Warenkorb“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung (Angebot) über die in diesem enthaltenen Artikel ab. Den Zugang dieser Bestellung wird die Vergölst GmbH unverzüglich per eMail bestätigen.
Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar.

2.4 Ist einer oder sind mehrere Artikel nicht verfügbar, nehmen wir insoweit das Angebot nicht an, und der Kunde erhält eine entsprechende Mitteilung per E-Mail. Verfügbare Artikel werden von uns versandt. Die verbindliche Annahme Ihres Angebots erfolgt erst mit Erhalt der Artikel durch Billigung des Kunden. Die Vergölst GmbH ist in jedem Fall berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach Eingang der Bestellung nzunehmen.

2.5. Der Vertragstext wird gespeichert; er ist über den internen Kundenbereich weiterhin nach Absendung der Bestellung abrufbar. Der Login erfolgt direkt über die Webseite der Vergölst GmbH (http://www.vergoelst.de) unter Angabe des Benutzernamens sowie des zuvor bestimmten Kennwortes.


3. Rückgabebelehrung

Rückgaberecht

Verbraucher können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Verbraucher die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

Vergölst GmbH, FB 457
Geschäftsführer: Jürgen Marth, Andreas Exeler
Büttnerstraße 25, D-30165 Hannover
Fax: 0511 – 938 20217 / eMail: service.webverkauf@vergoelst.de

Rückgabefolgen

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Sache und für Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile), die nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgeben werden können, müssen Verbraucher uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Verbraucher Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzung oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Verbraucher mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

Ende der Rückgabebelehrung


4. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Verbraucher können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in
Textform ( (z. B. als Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird –
auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in
Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie
unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der
Widerruf ist zu richten an:

Vergölst GmbH, FB 457
Geschäftsführer: Jürgen Marth, Andreas Exeler
Büttnerstraße 25, D-30165 Hannover
Fax: 0511 – 938 20217 / eMail: service.webverkauf@vergoelst.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Verbraucher uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Verbraucher uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Verbraucher die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Verbraucher Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einem Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Verbraucher haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn Verbraucher bei einem höheren Pries der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Verbraucher kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Verbraucher mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung


5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Vergölst GmbH das Eigentum an verkauften Sachen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor; bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die Vergölst GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor (Vorbehaltsware).

5.2. Während des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet,

5.2.1. die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln,

5.2.2. einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware – z.B. im Falle einer Pfändung – sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung dieser unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte der Vergölst GmbH erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das fremde Eigentum hinzuweisen.

5.2.3. einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.

5.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 5.2. dieser Bestimmung – ist die Vergölst GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

5.4. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern und zu übereignen oder im Rahmen eines Werkvertrages zu verwenden. Er tritt der Vergölst GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder einem sonstigen Rechtsgrund gegenüber Dritten zustehen. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung berechtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet er sich, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist.

5.5. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für die Vergölst GmbH vorgenommen. Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware mit dem Verkäufer nicht gehörenden Sachen, erwirbt dieser an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der bzw. den anderen verarbeiteten Sache(n). Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, der Vergölst GmbH nicht gehörenden Sachen vermischt wird. Ist die Sache des Kunden infolge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind sich der Kunde und die Vergölst GmbH einig, dass der Kunde an den Verkäufer anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Das infolge der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung entstandene Allein- oder Miteigentum verwahrt der Kunde für die Vergölst GmbH.

5.6. Die Vergölst GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 15 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Vergölst GmbH.


6. Preise, Liefer- und Versandkosten

6.1. Sämtliche im Online-Shop angeführten Preise verstehen sich als Endpreise – d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern.

6.2. Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Es fallen daher bei der Versendung der Waren zusätzliche Liefer- und Versandkosten an, deren Höhe sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot
gemachten Angaben richtet.


7. Zahlungsbedingungen

7.1. Der Kunde hat alle Beträge spätestens 10 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen; für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt des Geldeingangs zur vorbehaltlosen Verfügung der Vergölst GmbH maßgeblich. Als Datum des Zahlungseingangs ist der Tag anzusehen, an dem der Betrag bei der Vergölst GmbH bar eingezahlt oder aber per Kreditkarte gemäß Ziff.

7.1.1 dieser AGB verbucht wird. Nach erfolglosem Ablauf des Fälligkeitsdatums kommt der Kunde ohne weitere Erklärung seitens des Verkäufers in Zahlungsverzug.

7.1.1 Soll die Zahlung durch Bankeinzug oder mittels Kreditkarte erfolgen, ermächtigt der Kunde die Vergölst GmbH mit der Bekanntgabe seiner Konto- bzw. Kreditkartendaten dazu, den vollständigen Rechnungsbetrag einschließlich etwaig anfallender Liefer-, Verpackungs- und Versandkosten bei Fälligkeit von seinem durch Kontonummer und Bankleitzahl bzw. IBAN und SWIFT-BIC bezeichneten Konto durch Lastschrift einzuziehen (Bankeinzug) bzw. auf der Kreditkarte des Kunden belasten zu lassen.

7.1.2. Ein Verbraucher hat die Geldschuld während des Verzugs in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

7.1.3. Ein Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Das Recht, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen bleibt vorbehalten.

7.2. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder seitens Vergölst GmbH unbestritten sind.

7.3. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis mit der Vergölst GmbH beruht.

7.4 Sofern umsatzsteuerfreie Leistungen (§ 4 Ziffern 1.a) ,b) i.V. m. §§ 6, 6a, 7 UStG) ohne Umsatzsteuer berechnet werden, behält sich die Vergölst GmbH vor, die Umsatzsteuer nachzuberechnen, wenn vom Leistungsempfänger nach Aufforderung keine Nachweise (§§ 6 Abs.4, 6a Abs.3, § 7 Abs.4 UStG) über die Steuerfreiheit erbracht werden.

7.5. Die Möglichkeit der vorzeitigen Inverzugsetzung durch Mahnung bleibt der Vergölst GmbH ebenfalls unbenommen. Die Vergölst GmbH behält sich vor, eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung zuzüglich der darauf aufgelaufenen Zinsen sowie entstandenen Kosten zu verrechnen.


8. Liefer- und Versandbedingungen

8.1. Die Lieferung der Artikel erfolgt, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, grundsätzlich gegen Vorauskasse und auf dem Versandwege. Der Versand der Ware bzw. deren Aushändigung an den Kunden erfolgt demnach erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises zuzüglich etwaiger Liefer- und Versandkosten bei der Vergölst GmbH.

8.2. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt durch vergölsteigene Fahrzeuge oder einen von der Vergölst GmbH beauftragten Spediteur. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

8.3. Der Kunde versichert, bei seiner Bestellung die richtige und vollständige Lieferanschrift hinterlegt zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen – etwa erneut anfallende Versandkosten –, so hat der Kunde diese zu ersetzen.

8.4.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht bei Unternehmern mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über.

8.4.2. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache immer mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen über.

8.4.3. Im Hinblick auf die Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.


9. Transportschäden

9.1. Offensichtliche Mängel bezüglich Vollständigkeit und Unversehrtheit hat der Kunde der Vergölst GmbH innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung mitzuteilen. Hierbei reicht das Absenden der Anzeige für die Fristwahrung aus.

9.2. Nicht offensichtliche derartige Mängel sollte der Kunde der Vergölst GmbH zeitnah mitteilen, um so sicherzustellen, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden. Die Durchsetzung der Ansprüche des Kunden hängt von dieser Anzeige nicht ab.

9.3. Der Kunde wird die Vergölst GmbH nach besten Kräften unterstützen, soweit diese Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. einer Transportversicherung geltend macht.
Ziff. 9 beinhaltet daher keine Ausschlussfrist für Rechte des Kunden gemäß Ziff. 10 dieser AGB.


10. Kundendienst, Gewährleistung und Garantie

10.1. Etwaige Anfragen und / oder Beanstandungen jeglicher Art sind zu richten an die Vergölst GmbH über obig angeführte Kontaktdaten.

10.2. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn ein Schaden darauf beruht, dass
- Reifen von anderen als von der Vergölst GmbH repariert, runderneuert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden;
- der in dem Verkaufsbeleg enthaltene Warnhinweis: „Achtung! Radmuttern nach 50-100 km, bei Zwillingsrädern nach 200 km, unbedingt nachziehen lassen“ nicht beachtet wurde;
- bezüglich Reifen mit Notlaufeigenschaften Obliegenheitsverletzungen im Sinne von Ziffer 12. dieser AGB vorliegen.
Im übrigen liegt bei den Lieferungen und Leistungen ein von der Vergölst GmbH zu vertretender Mangel beispielsweise nicht vor, wenn ein Schaden darauf beruht, dass
- bei Reifen der notwendige bzw. der jeweils vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten war;
- der Reifen einer übermäßigen, vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, wie beispielsweise durch Überschreitung der für jede einzelne Reifengröße zulässigen Belastung und der dafür jeweils zugeordneten Fahrgeschwindigkeiten;
- der Reifen durch unrichtige Radstellung schadhaft wurde oder durch andere Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Umwucht) in seiner Leistung beeinträchtigt wurde;
- der Reifen auf einer ihm nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder in sonstiger Weise mangelhaften Felge montiert war;
Ein Mangel liegt schließlich ebenfalls nicht vor, wenn
- bei Weißwandreifen Verfärbungen oder Licht- bzw. Ermüdungsrisse der Weißwand auftreten sollten;
- der Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder äußerer Erhitzung ausgesetzt worden ist;
- natürlicher Verschleiß oder von der Vergölst nicht verursachte Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung, vor allem auch Lagerung, vorliegen oder
- wenn sich der Mangel bei einer besonderen Verwendung von Waren herausstellt, der die Vergölst GmbH im Einzelfall nicht zugestimmt hat.,

10.3. Den gesetzlichen Regelungen entsprechend hat der Kunde im Fall von Mängeln an der gelieferten Sache grundsätzlich zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung.

10.3.1. Verbraucher haben insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Vergölst GmbH bleibt jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

10.3.2. Gegenüber Unternehmern leistet die Vergölst GmbH für Mängel der Ware dagegen zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

10.3.3. Bei Nachlieferung wird gegenüber Unternehmern anstelle einer mit einem nicht unerheblichen Mangel behafteten Ware Ersatz zu dem am Tag der Neulieferung für den Abnehmer gültigen Preis zuzüglich Mehrwertsteuer geliefert. Auf den Preis zzgl. Mehrwertsteuer gewährt die Vergölst GmbH einen von ihr festzustellenden prozentualen Nachlass entsprechend dem durch den Mangel bewirkten prozentualen Minderwert der beanstandeten Ware. Bei beanstandeten Reifen wird die Wertminderung unter Berücksichtigung der am reklamierten Reifen vorhandenen Restprofiltiefe unter Abrechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe geschätzt.

10.3.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel – ohne der Vergölst GmbH zuvor eine erforderliche Frist zur Nacherfüllung gesetzt zu haben – selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); etwaig dafür angefallene Aufwendungen werden nicht erstattet.

10.4. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung herabsetzen (Minderung), den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt), Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Wählt der Kunde insoweit Schadensersatz oder macht er vergebliche Aufwendungen geltend, so gelten die Haftungsbeschränkungen nach Ziff. 11 dieser AGB.

10.5. Offensichtliche Mängel sind durch Unternehmer innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich unter den obig aufgeführten Kontaktdaten anzuzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.

10.6. Die Abtretung der Mängelansprüche ist ausgeschlossen. Mängelansprüche sollen bei Reifen unter Beifügung eines vollständig ausgefüllten und vom Kunden persönlich unterzeichneten vorgedruckten Reklamationsformulars bei der Vergölst GmbH geltend gemacht werden. Hierfür sind Schriftstücke, die den Verkauf des Reifens an den Kunden belegen (z.B. Kopien von Rechnung / Lieferschein oder Kraftfahrzeugschein mit Datum der erstmaligen Zulassung des Kraftfahrzeuges) beizufügen. Die entsprechenden Reklamationsformulare erhalten Sie bei Bedarf von der Vergölst GmbH unter den oben angegebenen Kontaktdaten auf schriftliche oder mündliche Anforderung.

10.7. Die bloße Präsentation der Artikel im Online-Shop ist als reine Leistungsbeschreibung anzusehen, keinesfalls als Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Waren. Gleiches gilt für branchenüblichen Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen wie z.B. Maß, Gewicht, Härte oder Gebrauchswerte. Eigene Garantien der Vergölst GmbH werden ausdrücklich schriftlich im Einzelnen als solche bezeichnet. Garantierklärungen Dritter, insbesondere Herstellergarantien, bleiben hiervon unberührt.


11. Haftung

11.1. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet die Vergölst GmbH für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen, uneingeschränkt.

11.2. Darüber hinaus haftet die Vergölst GmbH uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden oder wenn und soweit eine Garantie für eine Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, von der Vergölst GmbH übernommen wurde.

11.3. Für Schäden, die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet die Vergölst GmbH, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung der Vergölst GmbH auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.

11.4. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die nicht bereits von Ziff. 11.3 erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet die Vergölst GmbH gegenüber Verbrauchern – dies jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.

11.5. Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

11.6. Soweit die Haftung nach vorstehenden Vorschriften ausgeschlossen ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung von Betriebsangehörigen, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Vergölst GmbH.


12. Obliegenheiten des Kunden bei Reifen mit Notlaufeigenschaften

12.1. Zur Vermeidung schwerwiegender Verkehrsunfälle dürfen Reifen mit Notlaufeigenschaften nur auf Fahrzeugen mit funktionstüchtigem Luftdruckkontrollsystem eingesetzt werden. Im Falle eines auftretenden Luftdruckverlustes besteht bei Überschreitung der herstellerseitig festgelegten reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit und Reichweite ein gesteigertes Unfallrisiko mit gegebenenfalls schwerwiegenden Folgen.

12.2. Sofern es sich bei unserem Kunden um einen Wiederverkäufer handelt, hat dieser beim Verkauf von Reifen mit Notlaufeigenschaften seine Kunden ausdrücklich auf die in Ziffer 12.1. genannten Gefahren hinzuweisen. Der Weiterverkauf von Reifen mit Notlaufeigenschaften an Endverbraucher, deren Fahrzeug nicht mit einem funktionstüchtigem Luftdruckkontrollsystem ausgestattet ist, ist untersagt.

12.3. Weitere Produktinformationen bezüglich unserer Reifen mit Notlaufeigenschaften sind den bei uns erhältlichen Broschüren zu entnehmen. Die ergänzenden Hinweise auf der Reifenseitenwand sind zwingend zu beachten.


13. Schlussbestimmungen, Datenschutz

13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

13.2. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

13.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht.

13.4. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hannover. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis der Vergölst GmbH, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.

13.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen und er willigt insoweit ein, dass durch die Vergölst GmbH personenbezogene Daten (Adresse und Rechnungsdaten) erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe der Daten an mit der Vergölst GmbH gem. §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen erfolgt ausschließlich im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder nach Maßgabe des § 28 BDSG. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Wirtschaftsauskunfteien wird nur dann erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 28a BDSG erfüllt sind.

Weitere Details können der gesonderten Datenschutzerklärung entnommen werden.

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